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Tippgeber-Provision

Sie wissen von den Verkaufsplänen eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung? Dann geben Sie uns doch Bescheid. Es lohnt sich für Sie! Denn wenn Sie uns weiterempfehlen oder uns eine zum Verkauf stehende Immobilie nennen und wir vom Eigentümer mit dem Verkauf betraut werden, bekommen Sie von uns im Erfolgsfall 10% unserer Vermittlungsprovision, sobald der Betrag für die Vermittlung bei uns eingegangen ist.

Und keine Sorge! Falls sie es wünschen, werden Sie als Tippgeber nicht mit Namen weiter genannt, sondern wir behandeln Ihren Tipp ganz diskret.

Was müssen Sie tun, um die Provision zu bekommen?

Dazu muss es sich um einen tatsächlichen Tipp handeln. Darunter verstehen wir folgendes: Die Immobilie darf uns noch  nicht bekannt sein, sie ist noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten (zum Beispiel im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen). Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet und Sie sind kein Ehe-/Lebenspartner oder direkter Familienangehöriger des Eigentümers der betreffenden Immobilie.

Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen, etwa Rechtsanwälte oder Steuerberaten: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nachstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderem Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Provision zustande kommt.
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